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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1 – Anmeldung

Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen, insbesondere Medikamente, Allergien und jegliche Art von Erkrankungen (sowohl körperlich als auch psychisch bedingt) sind auf der Anmeldung zu vermerken.
Ihre Anmeldung mit der Überweisung gilt als verbindliche Anmeldung, es sein denn, Sie erhalten von uns eine unmittelbare Absage.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns Mitte Juni eine Benachrichtigung mit allen weiteren Information.

 

2 – Teilnehmerbetrag und Rücktritt

Zahlung des Teilnehmerbeitrags
Mit der Bestätigung bitten wir Sie den Teilnehmerbeitrag auf folgende Konten zu überweisen.

In Deutschland:
Jugend in der Christengemeinschaft
BW – Bank Konstanz
Stichwort: Kinderzeltdorf
IBAN: DE81 6005 0101 7486 5000 17

In der Schweiz:
Jugend in der Christengemeinschaft
Raiffeisenbank Tägerwilen
Stichwort: Kinderzeltdorf
IBAN: CH05 8141 2000 0070 6439 4

Die Anmeldung tritt mit der Überweisung des Teilnehmerbetrags auf eines unserer Konten in Kraft.

Stornobedingungen
Der Rücktritt von der Teilnahme am Kinderzeltdorf ist jederzeit möglich und sollte schriftlich erfolgen.
Nachstehende Rücktrittsgebühren werden erhoben:
– bis zwei Wochen vor Beginn des Kinderzeltdorfes 50,00 €
– danach 150,00 €
Dies gilt selbstverständlich nicht im Krankheitsfalle!

 

3 – Erkrankungen, Medikamente und Allergien

Erkrankungen, bekannte Allergien und Medikamente (sowohl Dauermedikation als auch Bedarfsmedikation) sind im Anmeldeformular anzugeben.
Zusätzlich muss die Lagerleitung seitens eines Erziehungsberechtigten bis spätestens vor der Abfahrt über diese informiert werden.
Medikamente und ein Einnahmeplan sind i.d.R. am Tag der Ankunft bei der Lagerleitung abzugeben.
Die Lagerleitung setzt den zuständigen Gruppenleiter in Kenntnis, der die Medikamente täglich oder bei Bedarf verabreicht.
Nimmt der Teilnehmer seine Medikamente eigenständig ein ist die Lagerleitung trotzdem zu informieren. Bei Missachtung übernimmt die Lagerleitung keinerlei Verantwortung!
Mit Unterschrift der Anmeldung erklärt sich der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass das Kind im Notfall einer ärztlichen Behandlung zugeführt wird, auch wenn die Eltern nicht zu erreichen sind!

 

4 – Sonstiges

Bei schwerwiegenden Regelverstößen und nur im äußersten Notfall behalten wir uns vor den betreffenden Teilnehmer nach Hause zu schicken. In diesem Fall müssen die Eltern das Kind auf eigene Kosten abholen.
Jegliche Art von elektronischen Geräten, auch smartphones, sind im Kinderzeltdorf nicht erlaubt. Für die Dauer des Kinderzeltdorfes werden diese von der Lagerleitung eingesammelt und am Ende den Eltern übergeben!
Mit der Anmeldung erklärt sich der Erziehungsberechtigte mit den AGB einverstanden.